In der Zahnerhaltung steht nicht die Entfernung von Zähnen, sondern die konservierende Versorgung derselbigen im Vordergrund.
Ist ein Zahn abgebrochen und die Pulpa (der „Nerv“) liegt frei, muss dieser Zahn versorgt werden. Denn an abgebrochenen Zähnen entsteht immer eine Entzündung im Bereich der Wurzelspitze. Lediglich das Ausmaß der Entzündung ist variabel, abhängig von der Abwehrleistung des Tieres, welche beeinflusst von Lebensalter oder Infektionsdruck schwanken kann. Als tickende Zeitbombe sollte jedoch jederzeit mit der Entstehung eines sich ausweitenden Wurzelspitzenprozesses bis hin zum Kieferabzess gerechnet werden. Soll der Zahn erhalten werden, ist eine Wurzelbehandlung unumgänglich, bei welcher die Pulpa entfernt wird, der Kanal dicht mit einem Wurzelfüllmaterial verschlossen wird und dieses z. B. mittels einer haltbaren Kunststofffüllung versiegelt wird.
Bei sehr schneller Versorgung einer offen liegenden Pulpa kann eine Vitalerhaltung des Zahnes angestrebt werden.
Sogar eine Zahnabsplitterung ohne Eröffnung der Pulpa kann diese derart beeinträchtigen, dass ein Kieferprozess entsteht. Eine dentale röntgenologische Abklärung ist daher angeraten.
All dieses erfolgt mit dem erklärten Ziel, schmerzhafte akute Läsionen zu beheben und chronischen Schäden mit langem Leidensweg und hohem Leidensdruck der Tiere vorzubeugen.
Dr. Markus Eickhoff
Tierarzt und Zahnarzt
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